Besuchsregelung

Aus Flüchtlingsarbeit in Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf
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Besuch von Verwandten (z.B. Mutter) aus Syrien

  ...mit Anmerkungen von Nora Brezger (Beratung ev. Kirchenkreis Teltow- Zehlendorf)

1. Er braucht einen Aufenthaltstitel > Nora: genau


2. Er (darf nur 1 Person, nicht mehrere!) muss eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde unterschreiben, dass er eine Wohnung hat (hat er!) und alle Kosten während des Aufenthaltes übernimmt(auch im Krankheitsfall!) > Nora: genau


3. Er muss der Ausländerbehörde eine Arbeit nachweisen = 3 Monate Lohnnachweise vorlegen! > Nora: richtig

Ob eine "kleine" Arbeit von 30 Wochenstunden (8,50€ Mindestlohn), dass … > Nora: liegt im Ermessen der Ausländerbehörde


4. Mutter braucht Besuchsvisum, momentan möglich über Libanon oder Türkei > Wartezeit bis zu einem Jahr!!! > derzeit fast unmöglich. > Nora: richtig


5. Sollte die Mutter trotz Besuchsvisum in Deutschland bleiben (weil Abschiebung ins Kriegsgebiet unwahrscheinlich) >wird voraussichtlich keine Sozialleistung gezahlt und er trägt die gesamten entstehenden Kosten (360€ + Wohnung etc., Krankenkasse ...einfach alles?) = Verschuldung???!!!!! > Nora: bei Verschuldung muss man klagen

Einklagen der Übernahme der Sozialleistungen für die Mutter über Anwalt möglich > weitere KOSTEN!? > Nora: ja, Anwaltskosten