Niederlassungserlaubnis

Aus Flüchtlingsarbeit in Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf
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= Aufenthaltsbestimmungsgesetz, §26/Abs. 3
(gilt für Geflüchtete im Landkreis PM)

Nach Aussagen der Ausländer Werder: Geflüchtete, die einen 3- jährigen Aufenthaltstitel haben, können 8 Wochen vor dessen Ablauf eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Zertifikat des Integrationskurses, Deutschkenntnisse auf A2- Niveau sind ein Grundsatz für die Niederlassungserlaubnis
- 60% des Lebensunterhalts (+ Krankenversicherung) muss gedeckt sein = "weit überwiegend gedeckt", also weniger als 40% dürfen Sozialleistungen sein


• Je nach der Situation im Land wird der Niederlassung zugestimmt (sie erteilt) oder widersprochen = Einzelfallentscheidungen
• In Ausbildung oder Studium wird keiner Niederlassung zugestimmt, sondern der Aufenthaltstitel verlängert
• Einen Daueraufenthalt - EU bekommen Flüchtlinge nicht
• Der Nachweis der 60-monatigen Einzahlung in die Rentenversicherung entfällt für Flüchtlinge
• Übergangsregelungen sind im Aufenthaltsgesetz, §104 zu finden
• Wird dem Antrag auf Niederlassung widersprochen, dann wird gegebenenfalls der Aufenthaltstitel um 2 Jahre verlängert