Wohnungssuche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Flüchtlingsarbeit in Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf
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Seit 1.11.2015 benötigt man zur Ummeldung beim zuständigen Bürgeramt eine 'Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug/Auszug gemäß §19 Bundesmeldegesetz‘
 
Seit 1.11.2015 benötigt man zur Ummeldung beim zuständigen Bürgeramt eine 'Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug/Auszug gemäß §19 Bundesmeldegesetz‘
  
2. Information über Adressänderung an BAMF, Anwalt, Heim, Bank, Schule, Kiga etc.
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2. Information über Adressänderung an BAMF, Anwalt, Heim, Bank, Krankenkasse, Schule, Kiga etc.
  
 
3. Nachsendeantrag bei der Post stellen
 
3. Nachsendeantrag bei der Post stellen
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5. Anmeldung bei den jeweiligen (Versorgungs-)Unternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telefon)
 
5. Anmeldung bei den jeweiligen (Versorgungs-)Unternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telefon)
  
6. Durchgehen der Hausordnung bzw. „Einweisung“ in die allgemeinen sofern nicht in Hausordnung festgehaltenen Regeln des Zusammenlebens in einem Mehrfamilienhaus (Ruhetage, -zeiten usw.) ;-)
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6.      Anmeldung bei der  Rundfunkgebührenzentrale - alle anerkannten Geflüchteten haben bei jedem Ihrer Bescheide vom Jobcenter eine 
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        Beitragsfreistellung beiliegend, welche mit der Anmeldung mitgeschickt werden muss! (wichtig, da ab Anmeldung der Wohnung Kosten anfallen und 
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        die "GEZ" da keine Rücksicht nimmt!)
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7. Durchgehen der Hausordnung bzw. „Einweisung“ in die allgemeinen sofern nicht in Hausordnung festgehaltenen Regeln des Zusammenlebens in einem Mehrfamilienhaus (Ruhetage, -zeiten usw.) ;-)
  
 
Kostenübernahme für Umzug/Ersteinrichtung
 
Kostenübernahme für Umzug/Ersteinrichtung

Version vom 6. Januar 2016, 12:38 Uhr

Diese Seite muss bearbeitet werden.

Check-Liste Wohnungssuche

Wohnungsunternehmen in TKS und Umgebung


Wohnung für noch nicht anerkannte Flüchtlinge

Voraussetzung:
Schriftliche Genehmigung vom zuständigen Landkreis und ??? (ich meine BAMF, muss ich aber noch einmal mit Rebecca sprechen), eine Wohnung suchen zu dürfen

Die Genehmigung wird je nach Ermessen aufgrund eines formlosen Antragsschreibens durch den zuständigen Sozialarbeiter unter Angabe von Gründen (Krankheit o. ä.) und/oder entsprechender Empfehlung (Einhaltung von Terminen/Absprachen, „soziales Engagement“, Deutschunterricht, etc.) erteilt.

Kriterien zur Wohnungssuche: Die Kriterien hinsichtlich Wohnungsgröße und Miethöhe richten sich im Wesentlichen nach den in ihrem jeweils aktuellen Stand auch für HartzIV-Empfänger geltenden Werten; „im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II übernommen, sofern diese angemessen sind“. Aktuell gelten folgende Wohnflächen je Person als angemessen:

Anzahl Personen

Angemessene Wohnfläche

1

<page1image23352> bis zu 50 m2

<page1image24872> 2

bis zu 65 m2

<page1image27272> 3

<page1image28520> <page1image28992> bis zu 80 m2

<page1image30040> 4

bis zu 90 m2

<page1image32440> jede weitere Person

<page1image34504> Erhöhung um je 10 m2


Aktuell gelten im Landkreis Potsdam-Mittelmark folgende Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) als angemessen:

Region

<page1image40464> 1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

<page1image45328> weitere Personen

bis 50 m2

<page1image49136> 51- 65 m2

66- 80 m2

81- 90 m2

<page1image55088> je m2 angemessene WF

<page1image55920> <page1image56080> A

Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf

368,50 €

459,50 €

557,00 €

679,00 €

7,49 €

B

Werder

<page1image66072> 351,00 €

411,00 €

526,50 €

631,50 €

<page1image71704> 6,52 €

C

Beetzsee, Groß Kreutz, Kloster Lehnin

300,50 €

373,50 €

462,50 €

528,00 €

5,56 €

D

Bad Belzig

<page1image82536> 310,50 €

<page1image83824> 371,50 €

456,50 €

540,50 €

<page1image88168> 5,67 €

<page1image89456> E

Wiesenburg, Wusterwitz, Ziesar

300,00 €

353,00 €

439,00 €

507,00 €

4,96 €

F

Treuenbrietzen, Brück, Niemegk

316,00 €

387,00 €

468,50 €

505,00 €

5,38 €

G

Michendorf, Schwielowsee, Nuthetal

369,50 €

463,50 €

579,50 €

706,00 €

7,00 €

H

Beelitz

340,50 €

400,00 €

499,00 €

573,00 €

6,84 €

I

Seddiner See

301,50 €

395,50 €

484,00 €

546,00 €

6,35 €


Beispiel: Für eine fünfköpfige Familie würde also eine Wohnung mit bis zu 100qm und einer Bruttokaltmiete in Stahnsdorf i. H. v. maximal 753,90€ (679,00€ + (10qm x 7,49€)) vom Landkreis übernommen werden, zzgl. Heizkosten.

VOR Unterzeichnung des Mietvertrags: 1. Hat man eine „angemessene“ Wohnung gefunden, so benötigt das Landkreisamt ein ‚personalisiertes Angebot‘ vom Vermieter, das sowohl die persönlichen Daten der Mieter (Name und Geburtsdatum) sowie sämtliche detaillierte Informationen zur Wohnung (Größe, Miete aufgeschlüsselt nach Kaltmiete, Betriebskostenvorschuss, Heizkostenvorschuss, u. ä. sowie den geplanten Einzugstermin enthält.

Auf dies Angebot hin stimmt der Landkreis dann mit einer schriftlichen Kostenübernahme der Anmietung genau dieser Wohnung zu und erst dann darf der Mietvertrag unterzeichnet werden.

NACH Unterzeichnung eines Mietvertrags:

1. Ummeldung: Seit 1.11.2015 benötigt man zur Ummeldung beim zuständigen Bürgeramt eine 'Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug/Auszug gemäß §19 Bundesmeldegesetz‘

2. Information über Adressänderung an BAMF, Anwalt, Heim, Bank, Krankenkasse, Schule, Kiga etc.

3. Nachsendeantrag bei der Post stellen

4. Adressänderung bei Ausländerbehörde in Aufenthaltspapieren vornehmen lassen

5. Anmeldung bei den jeweiligen (Versorgungs-)Unternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telefon)

6. Anmeldung bei der Rundfunkgebührenzentrale - alle anerkannten Geflüchteten haben bei jedem Ihrer Bescheide vom Jobcenter eine

       Beitragsfreistellung beiliegend, welche mit der Anmeldung mitgeschickt werden muss! (wichtig, da ab Anmeldung der Wohnung Kosten anfallen und  
       die "GEZ" da keine Rücksicht nimmt!)

7. Durchgehen der Hausordnung bzw. „Einweisung“ in die allgemeinen sofern nicht in Hausordnung festgehaltenen Regeln des Zusammenlebens in einem Mehrfamilienhaus (Ruhetage, -zeiten usw.) ;-)

Kostenübernahme für Umzug/Ersteinrichtung Nach einer Wohnungsbegehung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Landkreises sowie einer Bestandsaufnahme des Eigentums im Heim wird ein Budget erstellt, das die Grundausstattung der neuen Wohnung ermöglichen soll.

Verantwortlich für alle Zahlungen an noch nicht anerkannten Flüchtlinge ist der Landkreis!

Bei Überweisung der monatlichen Sozialleistungen auf ein Konto erbittet der Landkreis monatliches Erscheinen in der Sprechstunden mit Vorlage der aktuellen Aufenthaltsdokumente!